Anlernverhältnis

Anlernverhältnis
Ạn|lern|ver|hält|nis, das (veraltend): Lehrverhältnis: in einem A. stehen.

Universal-Lexikon. 2012.

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  • ungelernter Arbeiter — ⇡ Arbeiter, der keine Berufsausbildung (gelernter Arbeiter) sowie kein Anlernverhältnis (⇡ angelernter Arbeiter) beendet hat …   Lexikon der Economics

  • Berufsausbildungsverhältnis — 1. Begriff: Rechtsverhältnis, das zum Zwecke der Ausbildung in einem staatlich ⇡ anerkannten Ausbildungsberuf zwischen einem ⇡ Auszubildenden und einem ⇡ Ausbildenden begründet wird (§§ 3–5 BBiG). Vgl. auch ⇡ Berufsausbildung. 2. Gesetzliche… …   Lexikon der Economics

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