- Anlernverhältnis
- Ạn|lern|ver|hält|nis, das (veraltend): Lehrverhältnis: in einem A. stehen.
Universal-Lexikon. 2012.
Universal-Lexikon. 2012.
ungelernter Arbeiter — ⇡ Arbeiter, der keine Berufsausbildung (gelernter Arbeiter) sowie kein Anlernverhältnis (⇡ angelernter Arbeiter) beendet hat … Lexikon der Economics
Berufsausbildungsverhältnis — 1. Begriff: Rechtsverhältnis, das zum Zwecke der Ausbildung in einem staatlich ⇡ anerkannten Ausbildungsberuf zwischen einem ⇡ Auszubildenden und einem ⇡ Ausbildenden begründet wird (§§ 3–5 BBiG). Vgl. auch ⇡ Berufsausbildung. 2. Gesetzliche… … Lexikon der Economics